Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung: alles zum Anruf aus dem Ausland
Was der PKV-Ombudsmann macht
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtet außergerichtlich Streit zwischen Versicherten und ihrem privaten Krankenversicherer, außerdem mit Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Maßgeblich sind der Vertrag, das Gesetz und die Rechtsprechung. Für Versicherte ist das Verfahren kostenfrei, am Ende steht ein Schlichtungsvorschlag, der für keine Seite bindend ist. Ombudsmann ist Prof. Dr. Rainer Schlegel, eingerichtet und finanziert wird die Stelle vom Verband der Privaten Krankenversicherung.
Wer hier richtig ist, und wer nicht
Zuständig ist der Ombudsmann für die private Krankheitskostenvollversicherung, die private Pflegepflichtversicherung und Zusatzversicherungen, zum Beispiel Zahnzusatz, Krankentagegeld oder Auslandsreisekrankenversicherung, sofern sich Ihr Versicherer am Verfahren beteiligt. Nicht zuständig ist er für gesetzliche Krankenkassen, auch bei freiwilliger Versicherung, für Bescheide der Beihilfestelle und für Streit mit Ärzten, Kliniken oder deren Abrechnungsstellen. Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse und der KVB ist er nur bei der Pflegepflichtversicherung zuständig. Ihr Anliegen müssen Sie vorher beim Versicherer geltend gemacht haben, Streitwerte bis 50 Euro gelten als Bagatelle.
Was das Telefon leistet
Rechtsrat, Ratschläge zum Vorgehen oder eine Vorprüfung Ihres Anspruchs gibt der Ombudsmann nicht, auch nicht über die Hotline. Einen Schlichtungsantrag nimmt er grundsätzlich nicht mündlich auf. Wegen sehr vieler Anträge dauert die Bearbeitung derzeit länger, und die Stelle bittet, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Anrufe aus dem Ausland
Die 0800 2 55 04 44 ist laut Ombudsmann kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen. Eine eigene Nummer für Anrufe aus dem Ausland nennt die Stelle nicht, und ob ein ausländischer Anbieter +49 800 durchstellt, entscheidet er selbst. Bei Beschwerden gegen europäische Versicherer, die nicht Mitglied im PKV-Verband sind, kann laut Ombudsmann das europäische Schlichtungsnetz FIN-NET eingeschaltet werden, dem er angehört.
Was Losali mit der Nummer macht
Losali ist ein unabhängiger Dienst und gehört nicht zum PKV-Ombudsmann. Ihr Anruf startet im Browser, der Telefonie-Partner von Losali wählt die 0800 2 55 04 44 im deutschen Netz.
- Die letzte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer, als Kopie, nicht im Original.
- Die Einverständniserklärung zur Weitergabe von Gesundheitsdaten.
- Eine schriftliche Vollmacht, wenn jemand den Antrag für Sie stellt.
- Ihr Aktenzeichen, wenn das Verfahren schon läuft.
Ohne Anruf
Den Schlichtungsantrag stellen Sie online, als ausgefülltes Formular per Post an Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, oder per Fax an 030 20 45 89 31. Mitteilungen und Unterlagen zu einem laufenden Verfahren schicken Sie über das Kontaktformular mit Ihrem Aktenzeichen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Was für eine Nummer ist das?
0800-Servicenummer (gebührenfrei). Aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenlos. Losali zeigt den Preis vor dem Anruf an.




